EC-REP · MDR Art. 11

Ihr EU-Bevollmächtigter

Hersteller aus Drittstaaten brauchen für den EU-Markt einen Bevollmächtigten. Wir übernehmen diese Rolle — als fester Ansprechpartner gegenüber Behörden und Markt.

Was ein EU-Bevollmächtigter leistet

Nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Art. 11) muss ein Hersteller ohne Sitz in der EU einen in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten (EC-REP) benennen. Dieser ist Bindeglied zwischen Hersteller, Behörden und Markt.

Ihre Vorteile

  • Fester Ansprechpartner in der EU mit ladungsfähiger Anschrift.
  • Entgegennahme von Behördenanfragen und Kommunikation in der Landessprache.
  • Bereithaltung der technischen Dokumentation und Unterstützung bei EUDAMED.
  • Mitwirkung bei Vigilanz-Meldungen und korrektiven Maßnahmen.

Der Ablauf

  1. Erstgespräch: Produktkategorie, Risikoklasse und vorhandene Zertifikate klären.
  2. Prüfung: Sichtung der technischen Dokumentation und Konformitätsnachweise.
  3. Mandat: Bevollmächtigungsvertrag und Aufnahme als EC-REP.
  4. Betrieb: Registrierung, laufende Vertretung und Behördenkommunikation.
Anfrage

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